1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Organisation, über die Sie eine Meldung abgeben möchten — Die Datenschutzerklärung kann auf der Webseite Ihrer Organisation unter dem Punkt Hinweisgebersystem eingesehen werden
und
Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Heinrich-Hoffmann-Straße 3
60528 Frankfurt am Main
info@kanzlei-leu.de
Die beiden Stellen verarbeiten die im Zusammenhang mit dem Hinweisgebersystem erhobenen personenbezogenen Daten in gemeinsamer Verantwortung gemäß Art. 26 DSGVO.
2. Kategorien betroffener Personen
Das Hinweisgebersystem ermöglicht es jeder Person, einen Missstand in unserer Organisation zu melden, auch das mögliche Fehlverhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. Der gemeldete Sachverhalt kann Informationen über vom Fehlverhalten betroffene und andere Personen enthalten. Es werden daher drei Kategorien betroffener Personen verarbeitet: ( a ) Hinweisgeber, d.h. die meldenden Personen; ( b ) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Organisation, die mit Ihren Verhalten möglicherweise gegen Regeln verstoßen haben; ( c ) weitere Personen im Zusammenhang mit dem gemeldeten Sachverhalt.
3. Kategorien verarbeiteter Daten und Zwecke ihrer Verarbeitung
Im Rahmen des Hinweisgebersystems werden die folgenden Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
( a ) Hinweisgeber: Umstände der Meldung (z.B. Zeitpunkt), ggf. Identität (z.B. Name) und ggf. Kontaktdaten (z.B. E‑Mail-Adresse). Die Meldung, einschließlich der darin evtl. enthaltenen Informationen über den Hinweisgeber werden zum Zweck der Ermittlung des Sachverhalts, Klärung der Vorwürfe und der evtl. Abstellung von Fehlverhalten verarbeitet. Wenn Hinweisgeber ihre Identität angegeben, dann wird sie ebenfalls zur Ermittlung des Sachverhalts und Klärung der Vorwürfe verwendet, soweit das erforderlich ist. Ihre ebenfalls freiwillig angegebenen Kontaktdaten dienen der Information über den aktuellen Stand der Bearbeitung.
( b ) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Identität (z.B. Name), Angaben zur Beschäftigung (z.B. Tätigkeitsbereich), mögliches Fehlverhalten und entsprechender Sachverhalt. Die Daten dienen der Ermittlung des Sachverhalts, Klärung der Vorwürfe und der evtl. Abstellung von Fehlverhalten.
( b ) Weitere Personen im Zusammenhang mit dem gemeldeten Sachverhalt: Identität (z.B. Name) und weitere Informationen, die sich aus dem Gegenstand der konkreten Meldung ergeben. Diese Daten dienen ebenfalls der Ermittlung des Sachverhalts und Klärung der Vorwürfe.
4. Quelle der personenbezogenen Daten
Die im Zusammenhang mit einer Meldung verarbeiteten Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (b) und der weiteren Personen © stammen aus der Meldung des Hinweisgebers. Abhängig vom Einzelfall kann unsere Organisation für die Ermittlung des Sachverhalts und Klärung der Vorwürfe weitere Quellen einschließlich öffentlich zugänglicher Quellen heranziehen.
5. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
( a ) Hinweisgeber: Die personenbezogenen Daten der Hinweisgeber werden mit ihrer widerruflichen Einwilligung verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
( b ) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Ihre Daten werden auf der Grundlage des überwiegend berechtigten Interesses unserer Organisation verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Das berechtigte Interesse liegt in der Bekämpfung von unter anderem Korruption, Interessenkonflikten, sexualisierter Gewalt, Verstößen gegen Wettbewerbsrecht, Arbeitsschutz, Datenschutz und andere Geheimhaltungspflichten. Die Daten werden zur Aufdeckung von Straftaten verarbeitet, wenn die Meldung tatsächliche Anhaltspunkte enthält, die den Verdacht begründen, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eine Straftat begangen hat, die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der Betroffenen nicht überwiegt (§ 26 Abs. 1 S. 2 BDSG).
( c ) Weitere Personen im Zusammenhang mit dem gemeldeten Sachverhalt: Ihre Daten werden auf der Grundlage desselben überwiegend berechtigten Interesses unserer Organisation wie bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
6. Aufbewahrung und Löschung der Daten
Personenbezogene Daten aus offensichtlich grundlos abgegebenen Meldungen werden unverzüglich gelöscht. In den begründeten Fällen werden sie für die Dauer der Beurteilung des Hinweises gespeichert. Wenn die Untersuchung ergibt, dass kein Fehlverhalten vorliegt, dann werden die personenbezogenen Daten des Hinweises zum Monatsende des dem Abschluss der Untersuchung folgenden Monats gelöscht. Wenn ein Fehlverhalten festgestellt wurde, dann werden die Daten für die Dauer der disziplinarischen oder gerichtlichen Maßnahmen und dem Ablauf von Rechtsbehelfsfristen aufbewahrt.
7. Datenübermittlungen an Dritte
Soweit es im Einzelfall zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich ist, leitet der Verantwortliche im jeweils erforderlichen Umgang personenbezogene Daten an Dritte weiter. Bei den Empfängern kann es sich um externe Rechtsberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Mediziner und andere Sachverständige handeln. Soweit sie nicht bereits einer eigenen beruflichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, werden sie vom Verantwortlichen vorher zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung ist das in Nr. 5 genannte berechtigte Interesse unserer Organisation.
8. Rechte der betroffenen Personen
Die Betroffenen haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über ihre personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Weiterhin können Hinweisgeber die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), und beschuldigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die weiteren im Zusammenhang mit dem gemeldeten Sachverhalt betroffenen Personen Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einlegen (Art. 21 DSGVO). Die Rechte können schriftlich oder per E‑Mail gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht werden.
Die Rechte können im Einzelfall dadurch eingeschränkt sein, dass die Identität von Hinweisgebern zu schützen ist oder das Recht des Verantwortlichen zur Aufklärung des Sachverhalts, der Sicherung von Beweisen und der Abstellung von Fehlverhalten vorgeht. Darüber hinaus kann die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen unserer Organisation oder möglicherweise geschädigter Dritter dienen, wodurch die oben genannten Rechte eingeschränkt sein können.
Betroffene Personen können die Rechte gegenüber beiden Verantwortlichen geltend machen. Das Recht auf Auskunft wird von der Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erfüllt.
9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Die Betroffenen haben das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren:
( a ) Zuständig ist die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in welchem sich der Sitz Ihrer Organisation befindet. Diese Information kann in der Datenschutzerklärung auf der Webseite Ihrer Organisation unter dem Punkt Hinweisgebersystem eingesehen werden.
( b ) Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH).
10. Datenschutzbeauftragter
Die Betroffenen können sich mit ihren Fragen oder Beschwerden zur Datenverarbeitung auch an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden:
Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Norman-Alexander Leu
Anschrift: Heinrich-Hoffmann-Straße 3, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: 069 348731880, Fax: 069 348731889
E‑Mail: datenschutz@kanzlei-leu.de
Web: www.kanzlei-leu.de