Hin­weis­ge­ber­ka­nal — Del­me-Werk­stät­ten gGmbH

Nach­fol­gend erhal­ten Sie gemäß Richt­li­nie (EU) 2019/1937 des Euro­päi­schen Par­la­men­tes und des Rates vom 23. Okto­ber 2019 zum Schutz von Per­so­nen, die Ver­stö­ße gegen das Uni­ons­recht mel­den (nach­fol­gend Hin­weis­ge­ber­schutz-Richt­li­nie) die Mög­lich­keit, Geset­zes­ver­stö­ße inner­halb der Del­me-Werk­stät­ten gGmbH über unse­ren Hin­weis­ge­ber­ka­nal zu melden.

Bei einem Rechts­ver­stoß han­delt es sich gemäß Hin­weis­ge­ber­schutz-Richt­li­nie um Hand­lun­gen und Unter­las­sun­gen, die gegen EU-Recht ver­sto­ßen und in einen der nach­fol­gen­den Berei­che fallen:

    • Öffent­li­ches Auftragswesen
    • Finanz­dienst­leis­tun­gen, Finanz­pro­duk­te und Finanz­märk­te sowie Ver­hin­de­rung von Geld­wä­sche und Terrorismusfinanzierung
    • Pro­dukt­si­cher­heit- und konformität
    • Ver­kehrs­si­cher­heits­schutz
    • Umwelt­schutz
    • Lebens­mit­tel­si­cher­heit
    • Ver­brau­cher­schutz
    • Schutz der Pri­vat­sphä­re und per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten
    • Sicher­heit von Netz- und Informationsdiensten
    • Straf­be­wehr­te Ver­stö­ße nach deut­schem Recht
    • Buß­geld­be­wehr­te Ver­stö­ße nach deut­schem Recht, bei der die ver­letz­te Vor­schrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesund­heit oder dem Schutz der Rech­te von Beschäf­tig­ten dient
    • Sons­ti­ge Ver­stö­ße gegen Rechts­vor­schrif­ten des Bun­des und der Länder

Ihr Anlie­gen ist in hohem Maße schutz­be­dürf­tig. Recht­li­che Kon­se­quen­zen oder sons­ti­ge Repres­sa­li­en brau­chen Sie nicht zu befürch­ten. Dies ist durch unter­neh­mens­in­ter­ne Rege­lun­gen sicher­ge­stellt und wäre nach dem Gesetz unzu­läs­sig, sofern die nach­fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind:

    • Die Infor­ma­ti­on hat einen Wahrheitsgehalt
    • Der Sach­li­che Anwen­dungs­be­reich ist eröffnet
    • Sie haben den zuläs­si­gen inter­nen oder exter­nen Mel­de­weg genutzt

Durch Ihre Mel­dung wird es der Geschäfts­füh­rung ermög­licht, das Fehl­ver­hal­ten ein­zel­ner Per­so­nen früh­zei­tig zu erken­nen, die­sem ent­ge­gen­zu­wir­ken und die Orga­ni­sa­ti­on so vor grö­ße­ren Schä­den zu bewahren.

Die Bear­bei­tung Ihrer Mel­dung erfolgt durch unse­re Kanz­lei, die Leu Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, die von der Del­me-Werk­stät­ten gGmbH als Hin­weis­ge­ber­schutz-Beauf­trag­ter bestellt wur­de. Die Ver­trau­lich­keit Ihrer Per­son und Inte­gri­tät in Bezug auf den geschil­der­ten Sach­ver­halt (kei­ne Wei­ter­lei­tung an unbe­rech­tig­te Per­so­nen oder sons­ti­ge Offen­le­gung) ist dabei gewahrt.

Inhalt­lich wird jede ein­ge­hen­de Mel­dung von uns – gege­be­nen­falls unter Hin­zu­zie­hung der Geschäfts­füh­rung – sorg­fäl­tig geprüft und bewer­tet. Bit­te haben Sie dafür Ver­ständ­nis, dass dabei zunächst die Unschulds­ver­mu­tung in Bezug auf die ange­zeig­te Per­son bzw. den Vor­wurf gilt.

Eine Ver­pflich­tung zur Ver­fol­gung von Mel­dun­gen, die nicht vom sach­li­chen Anwen­dungs­be­reich erfasst sind, gibt es hin­ge­gen nicht und wer­den daher auch nicht bearbeitet.

Für die Mel­dung bzw. Offen­le­gung von wis­sent­lich fal­schen Infor­ma­tio­nen, sieht der Richt­li­ni­en­ge­ber vor, dass der Hin­weis­ge­ber sei­nen Schutz­an­spruch ver­liert und der Arbeit­ge­ber arbeits­recht­li­che Kon­se­quen­zen aus­spre­chen kann. Dar­über hin­aus kann sowohl dem Arbeit­ge­ber als auch dem fälsch­li­cher­wei­se Beschul­dig­ten ein Scha­dens­er­satz­an­spruch gegen­über dem Hin­weis­ge­ber zustehen.

Über alle ergrif­fe­nen Fol­ge­maß­nah­men wer­den wir Sie unter­rich­ten. Im Rah­men unse­rer Prü­fung kann es erfor­der­lich sein, mit Ihnen bei Rück­fra­gen in Kon­takt zu tre­ten. Bit­te geben Sie daher bei einer Mel­dung Ihren Namen sowie Tele­fon­num­mer und E‑Mail Adres­se an.

Um ein Fehlverhalten zu melden,
haben Sie nachfolgenden Möglichkeiten:

Dazu unten im Detail.

Für die Prü­fung und Bewertung
ist es ohne Relevanz,
wel­chen Mel­de­weg Sie beschreiten.

Ein­ge­hen­de Mel­dun­gen wer­den von uns inner­halb der gesetz­li­chen Frist von 7 Tagen bestä­tigt und dann — eben­falls bin­nen gesetz­li­che Frist — von 3 Mona­ten nach Ver­sand der Ein­gangs­be­stä­ti­gung bear­bei­tet und Sie über die Fol­ge­maß­nah­men informiert.

Übersicht Meldeprozess

Beobachtung eines
Gesetzesverstoßes

Eigene Bewertung der
Beobachtungen und sichern
von Beweisen

Meldung des Hinweises über
den internen Meldekanal

Prüfung durch den Hinweisgeberschutz-
Beauftragten und Geschäftsführung

Klärung offener Punkte sowie
Rückfragen mit Hinweisgeber

Eingangsbestätigung
binnen 7 Tagen

Veranlassung von
Folgemaßnahmen

Mitteilung über das Ergebnis der
Folgemaßnahmen binnen 3 Monaten

Online Por­tal

Sie haben die Mög­lich­keit uns eine Mel­dung über das nach­fol­gen­de Online-Por­tal zukom­men zu las­sen. Um eine Hin­weis­mel­dung bear­bei­ten zu kön­nen, sind die vor­ge­se­he­nen Fel­der bit­te aus­zu­fül­len. Ihre Schil­de­rung soll­te mög­lichst detail­liert und aus­for­mu­liert sein. Bit­te ver­mei­den Sie die Ver­wen­dung von Abkür­zun­gen und Begriff­lich­kei­ten, die nur einem ein­ge­schränk­ten Per­so­nen­kreis bekannt sind. Sofern dies unaus­weich­lich ist, möch­ten wir Sie bit­ten, uns die­se zusam­men mit dem Sach­ver­halt zu erklä­ren. Dar­über hin­aus haben Sie auch die Mög­lich­keit Ihrer Nach­richt Anla­gen beizufügen.

    Hinweis:

    Unser Kontaktformular ist derzeit nicht verfügbar. Grund dafür sind aktuell laufende technische Arbeiten und Anpassungen auf unserer Website.

    Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und bitten Sie, in der Zwischenzeit einen der folgenden Meldewege zu nutzen: per E Mail, telefonisch, per Post oder persönlich.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.



    Wei­te­re Meldewege

    E‑Mail

    Sen­den Sie uns Ihre Mit­tei­lung ger­ne per E‑Mail. Sofern aus Ihrer Sicht erfor­der­lich, fügen Sie die­ser bit­te Anhän­ge an: hinweisgeberschutz@kanzlei-leu.de

    Tele­fo­ni­sche Meldung

    Rei­chen Sie ger­ne eine tele­fo­ni­sche Mel­dung bei uns ein. Bit­te spre­chen Sie auf den Anruf­be­ant­wor­ter. 069 / 348 731 8819 

    Post­weg

    Pos­ta­lisch wen­den Sie sich mit Ihrer schrift­li­che Hin­weis­mel­dung bit­te an:

    Leu Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH

    Hin­weis­ge­ber­mel­dung

    Hein­rich-Hoff­mann-Stra­ße 3

    60528 Frank­furt am Main

    Per­sön­li­che Meldung

    Auch eine per­sön­li­che Mel­dung in unse­rem Büro ist mög­lich. Sie kön­nen uns wäh­rend unse­ren Öff­nungs­zei­ten von Mon­tag bis Frei­tag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in unse­ren Räum­lich­kei­ten in Frank­furt am Main besu­chen. Bit­te tei­len Sie gleich am Emp­fang mit, dass es sich um eine Hin­weis­ge­ber­mel­dung handelt.

    Leu Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH

    Hein­rich-Hoff­mann-Stra­ße 3

    60528 Frank­furt am Main

    Um sicher­zu­ge­hen, dass am Tag Ihres Besu­ches ein Ansprech­part­ner vor Ort ist, emp­feh­len wir, sich unter der obi­gen Tele­fon­num­mer voranzukündigen.

    Für ein per­sön­li­ches Gespräch ste­hen wir Ihnen auch dann zur Ver­fü­gung, wenn Sie eine Mel­dung bereits auf ande­rem Weg getä­tigt haben und Infor­ma­tio­nen nach­rei­chen möchten.

     

    Daten­schutz­er­klä­rung