Hin­weis­ge­ber­ka­nal — Gesund­heits- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen Lin­den­brunn e.V.

Sehr geehrte*r Besucher*in des Hin­weis­ge­ber­ka­nals der Gesund­heits- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen Lin­den­brunn e.V.,

nach Umset­zung der euro­päi­schen Hin­weis­ge­ber­schutz-Richt­li­nie in ein natio­na­les Gesetz, sind Unter­neh­men mit min­des­tens 250 Mit­ar­bei­ten­den seit dem 02. Juli 2023 dazu ver­pflich­tet, einen soge­nann­ten Hin­weis­ge­ber­ka­nal zu imple­men­tie­ren. Die­ser Hin­weis­ge­ber­ka­nal soll Mit­ar­bei­ten­den die Mög­lich­keit geben, auf even­tu­el­le Geset­zes­ver­stö­ße inner­halb ihres Unter­neh­mens auf­merk­sam zu machen. Mit Ihrer Hin­weis­mel­dung tra­gen Sie dazu bei, dass Geset­zes­ver­stö­ße zum einen früh­zei­tig erkannt wer­den kön­nen und die­sen somit ent­ge­gen­ge­steu­ert wer­den kann und zum ande­ren unter­stüt­zen Sie ihre Orga­ni­sa­ti­on dabei, mög­li­che Repu­ta­ti­ons­schä­den zu verhindern.

Da auch die Gesund­heits- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen Lin­den­brunn e.V. zur Ein­füh­rung eines Hin­weis­ge­ber­ka­nals ver­pflich­tet sind, hat die Geschäfts­füh­rung unse­re Kanz­lei, die Leu Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH mit Sitz in Frank­furt am Main, als exter­nen Hin­weis­ge­ber­schutz­be­auf­trag­ten beauftragt.

Das Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz defi­niert den Begriff des Geset­zes­ver­sto­ßes als eine Hand­lung oder Unter­las­sung, die gegen vor­ab defi­nier­te EU-Vor­schrif­ten sowie natio­na­le Rechts­vor­schrif­ten ver­stößt und in den sach­li­chen Anwen­dungs­be­reich die­ses Geset­zes fällt. Dem­nach muss der Ver­stoß in einen der nach­fol­gen­den Rechts­be­rei­che fallen:

    • Öffent­li­ches Auftragswesen
    • Finanz­dienst­leis­tun­gen, Finanz­pro­duk­te und Finanz­märk­te sowie Ver­hin­de­rung von Geld­wä­sche und Terrorismusfinanzierung
    • Pro­dukt­si­cher­heit- und konformität
    • Ver­kehrs­si­cher­heits­schutz
    • Umwelt­schutz
    • Lebens­mit­tel­si­cher­heit
    • Ver­brau­cher­schutz
    • Schutz der Pri­vat­sphä­re und per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten
    • Sicher­heit von Netz- und Informationsdiensten
    • Straf­be­wehr­te Ver­stö­ße nach deut­schem Recht
    • Buß­geld­be­wehr­te Ver­stö­ße nach deut­schem Recht, bei der die ver­letz­te Vor­schrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesund­heit oder dem Schutz der Recht von Beschäf­tig­ten dient
    • Sons­ti­ge Ver­stö­ße gegen Rechts­vor­schrif­ten des Bun­des und der Länder

Ein­ge­hen­de Hin­weis­mel­dun­gen wer­den durch unse­re Kanz­lei erfasst, geprüft und bearbeitet.

Dabei ist sich sowohl die Kanz­lei Leu, als auch die Geschäfts­füh­rung der Gesund­heits- und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen Lin­den­brunn e.V. der Tat­sa­che bewusst, dass eine sol­che Hin­weis­mel­dung für den Hin­weis­ge­ber eine enor­me Über­win­dung kos­tet und dar­über hin­aus auch eine beson­de­re Sen­si­bi­li­tät mit sich bringt, wes­we­gen Ihre Mel­dung stets ver­trau­lich und geschützt behan­delt wird. Dabei wird Ihre Iden­ti­tät weder der Geschäfts­füh­rung, noch wei­te­ren Drit­ten preis­ge­ge­ben, es sei denn, Sie stim­men die­ser Ver­öf­fent­li­chung aus­drück­lich zu.

Dar­über hin­aus hat der Gesetz­ge­ber fest­ge­legt, dass Hin­weis­ge­ber nach Abga­be einer Hin­weis­mel­dung kei­ner­lei arbeits­recht­li­che Kon­se­quen­zen oder wei­te­re Repres­sa­li­en befürch­ten müs­sen. Dies wird durch unter­neh­mens­in­ter­ne Rege­lun­gen fest­ge­hal­ten und durch die Kanz­lei Leu begleitet. 

Für den Erfolg der Unter­su­chungs­maß­nah­men kann es dar­über hin­aus erfor­der­lich sein, dass wir mit Ihnen bei Rück­fra­gen in Kon­takt tre­ten müs­sen. Bit­te geben Sie daher bei einer Mel­dung Ihren Namen sowie Tele­fon­num­mer und E‑Mail Adres­se an. Die­se Infor­ma­tio­nen wer­den, wie bereits vor­ab erwähnt, ver­trau­lich behandelt. 

Wir möch­ten dar­auf hin­wei­sen, dass Mel­dun­gen, die vom sach­li­chen Anwen­dungs­be­reich nicht erfasst sind, dem­entspre­chend auch nicht ver­folgt und bear­bei­tet wer­den kön­nen. Dar­über hin­aus sieht der Richt­li­ni­en­ge­ber für Mel­dun­gen bzw. Offen­le­gung von wis­sent­lich fal­schen Infor­ma­tio­nen, neben dem Ver­lust des Schutz­an­spru­ches auch Sank­tio­nen sowie Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gegen­über dem Hin­weis­ge­ber vor. Dies wäre der Fall, wenn eine fal­sche Mel­dung vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig abge­ge­ben wird. Nicht erfasst sind hier­von Mel­dun­gen, bei wel­chen Sie zum Zeit­punkt der Mel­dung fest davon aus­ge­gan­gen sind, dass die­se der Wahr­heit entsprechen.

Um ein Fehlverhalten zu melden,
haben Sie nachfolgende Möglichkeiten:

Dazu unten im Detail.

Für die Prü­fung und Bewertung
ist es ohne Relevanz,
wel­chen Mel­de­weg Sie beschreiten.

Ein­ge­hen­de Mel­dun­gen wer­den von uns inner­halb der gesetz­li­chen Frist von 7 Tagen bestä­tigt und dann — eben­falls bin­nen gesetz­li­che Frist — von 3 Mona­ten nach Ver­sand der Ein­gangs­be­stä­ti­gung bear­bei­tet und Sie über die Fol­ge­maß­nah­men informiert.

Übersicht Meldeprozess

Beobachtung eines
Gesetzesverstoßes

Eigene Bewertung der
Beobachtungen und sichern
von Beweisen

Meldung des Hinweises über
den internen Meldekanal

Prüfung durch den Hinweisgeberschutz-
Beauftragten und Geschäftsführung

Klärung offener Punkte sowie
Rückfragen mit Hinweisgeber

Eingangsbestätigung
binnen 7 Tagen

Veranlassung von
Folgemaßnahmen

Mitteilung über das Ergebnis der
Folgemaßnahmen binnen 3 Monaten

Online Por­tal

Sie haben die Mög­lich­keit uns eine Mel­dung über das nach­fol­gen­de Online-Por­tal zukom­men zu las­sen. Um eine Hin­weis­mel­dung bear­bei­ten zu kön­nen, sind die vor­ge­se­he­nen Fel­der bit­te aus­zu­fül­len. Ihre Schil­de­rung soll­te mög­lichst detail­liert und aus­for­mu­liert sein. Bit­te ver­mei­den Sie die Ver­wen­dung von Abkür­zun­gen und Begriff­lich­kei­ten, die nur einem ein­ge­schränk­ten Per­so­nen­kreis bekannt sind. Sofern dies unaus­weich­lich ist, möch­ten wir Sie bit­ten, uns die­se zusam­men mit dem Sach­ver­halt zu erklä­ren. Dar­über hin­aus haben Sie auch die Mög­lich­keit Ihrer Nach­richt Anla­gen beizufügen.

    Hinweis:

    Unser Kontaktformular ist derzeit nicht verfügbar. Grund dafür sind aktuell laufende technische Arbeiten und Anpassungen auf unserer Website.

    Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und bitten Sie, in der Zwischenzeit einen der folgenden Meldewege zu nutzen: per E Mail, telefonisch, per Post oder persönlich.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.



    Wei­te­re Meldewege

    E‑Mail

    Sen­den Sie uns Ihre Mit­tei­lung ger­ne per E‑Mail. Sofern aus Ihrer Sicht erfor­der­lich, fügen Sie die­ser bit­te Anhän­ge an: hinweisgeberschutz@kanzlei-leu.de

    Tele­fo­ni­sche Meldung

    Rei­chen Sie ger­ne eine tele­fo­ni­sche Mel­dung bei uns ein. Bit­te spre­chen Sie auf den Anruf­be­ant­wor­ter. 069 / 348 731 8819 

    Post­weg

    Pos­ta­lisch wen­den Sie sich mit Ihrer schrift­li­che Hin­weis­mel­dung bit­te an:

    Leu Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH

    Hin­weis­ge­ber­mel­dung

    Hein­rich-Hoff­mann-Stra­ße 3

    60528 Frank­furt am Main

    Per­sön­li­che Meldung

    Auch eine per­sön­li­che Mel­dung in unse­rem Büro ist mög­lich. Sie kön­nen uns wäh­rend unse­ren Öff­nungs­zei­ten von Mon­tag bis Frei­tag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in unse­ren Räum­lich­kei­ten in Frank­furt am Main besu­chen. Bit­te tei­len Sie gleich am Emp­fang mit, dass es sich um eine Hin­weis­ge­ber­mel­dung handelt.

    Leu Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH

    Hein­rich-Hoff­mann-Stra­ße 3

    60528 Frank­furt am Main

    Um sicher­zu­ge­hen, dass am Tag Ihres Besu­ches ein Ansprech­part­ner vor Ort ist, emp­feh­len wir, sich unter der obi­gen Tele­fon­num­mer voranzukündigen.

    Für ein per­sön­li­ches Gespräch ste­hen wir Ihnen auch dann zur Ver­fü­gung, wenn Sie eine Mel­dung bereits auf ande­rem Weg getä­tigt haben und Infor­ma­tio­nen nach­rei­chen möchten.

     

    Daten­schutz­er­klä­rung