Hinweisgeberkanal — Lebenshilfe Kirchheim e.V.
Sehr geehrte*r Besucher*in des Hinweisgeberkanals der Lebenshilfe Kirchheim e.V.,
nachfolgend erhalten Sie gemäß EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie die Möglichkeit, Gesetzesverstöße innerhalb der Lebenshilfe Kirchheim e.V. zu melden. Durch Ihre Meldung, wird es der Geschäftsführung ermöglicht, das Fehlverhalten einzelner Personen frühzeitig zu erkennen, diesem entgegenzuwirken und die Organisation so vor größeren Schäden zu bewahren.
Ihr Anliegen ist in hohem Maße schutzbedürftig. Arbeitsrechtliche Konsequenzen oder sonstige Repressalien brauchen Sie nicht zu befürchten. Dies ist durch unternehmensinterne Regelungen sichergestellt und wäre nach dem Gesetz unzulässig.
Bei einem Gesetzesverstoß handelt es sich gemäß dem Hinweisgeberschutz-Gesetz um Handlungen und Unterlassungen, die sowohl gegen EU-Recht als auch gegen nationale Rechtsvorschriften verstoßen und in einen der nachfolgenden Bereiche fallen:
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- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit- und konformität
- Verkehrssicherheitsschutz
- Umweltschutz
- Lebensmittelsicherheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
- Sicherheit von Netz- und Informationsdiensten
- Strafbewehrte Verstöße nach deutschem Recht
- Bußgeldbewehrte Verstöße nach deutschem Recht, bei der die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Recht von Beschäftigten dient
- Sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder
Die Bearbeitung Ihrer Meldung erfolgt durch unsere Kanzlei, die Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die von der Lebenshilfe Kirchheim e.V. als Hinweisgeberschutz-Beauftragter bestellt wurde.
Sowohl die Kanzlei Leu, als auch die Geschäftsführung der Lebenshilfe Kirchheim e.V., sind sich der Wichtigkeit und auch der Sensibilität Ihrer Hinweismeldung bewusst. Aus diesem Grund wird Ihre Meldung immer geschützt und unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Grundsätze bearbeitet. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Hinweisgeber nach Abgabe einer Hinweismeldung keinerlei arbeitsrechtliche Konsequenzen oder weitere Repressalien befürchten müssen. Dies wird durch unternehmensinterne Regelungen festgehalten und durch die Kanzlei Leu begleitet. Die Vertraulichkeit Ihrer Person und Integrität in Bezug auf den geschilderten Sachverhalt (keine Weiterleitung an unberechtigte Personen oder sonstige Offenlegung) ist dabei stets gewahrt.
Im Rahmen unserer Prüfung kann es erforderlich sein, mit Ihnen bei Rückfragen in Kontakt zu treten. Hierfür bitten wir um Ihre Kooperation während des gesamten Prüfprozesses. Bitte geben Sie daher bei einer Meldung Ihren Namen sowie Telefonnummer und E‑Mail Adresse an. Diese Informationen werden, wie bereits vorab erwähnt, vertraulich behandelt und werden ausschließlich der Kanzlei Leu bekannt sein. Eine Offenlegung Ihrer Identität gegenüber der Geschäftsführung oder auch weiteren Dritten erfolgt dabei nicht.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Meldungen, die vom sachlichen Anwendungsbereich nicht erfasst sind, dementsprechend auch nicht verfolgt und bearbeitet werden können. Darüber hinaus sieht der Richtliniengeber für Meldungen bzw. Offenlegung von wissentlich falschen Informationen, neben dem Verlust des Schutzanspruches auch Sanktionen sowie Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hinweisgeber vor. Dies wäre der Fall, wenn eine falsche Meldung vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegeben wird. Nicht erfasst sind hiervon Meldungen, bei welchen Sie zum Zeitpunkt der Meldung fest davon ausgegangen sind, dass diese der Wahrheit entsprechen.
Um ein Fehlverhalten zu melden,
haben Sie nachfolgenden Möglichkeiten:
Dazu unten im Detail.
Für die Prüfung und Bewertung
ist es ohne Relevanz,
welchen Meldeweg Sie beschreiten.
Eingehende Meldungen werden von uns innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Tagen bestätigt und dann — ebenfalls binnen gesetzliche Frist — von 3 Monaten nach Versand der Eingangsbestätigung bearbeitet und Sie über die Folgemaßnahmen informiert.
Übersicht Meldeprozess
![](https://kanzlei-leu.de/wp-content/themes/accesspress-pro/images/flow-img.png)
Beobachtung eines
Gesetzesverstoßes
Eigene Bewertung der
Beobachtungen und sichern
von Beweisen
Meldung des Hinweises über
den internen Meldekanal
Prüfung durch den Hinweisgeberschutz-
Beauftragten und Geschäftsführung
Klärung offener Punkte sowie
Rückfragen mit Hinweisgeber
Eingangsbestätigung
binnen 7 Tagen
Veranlassung von
Folgemaßnahmen
Mitteilung über das Ergebnis der
Folgemaßnahmen binnen 3 Monaten
Online Portal
Sie haben die Möglichkeit uns eine Meldung über das nachfolgende Online-Portal zukommen zu lassen. Um eine Hinweismeldung bearbeiten zu können, sind die vorgesehenen Felder bitte auszufüllen. Ihre Schilderung sollte möglichst detailliert und ausformuliert sein. Bitte vermeiden Sie die Verwendung von Abkürzungen und Begrifflichkeiten, die nur einem eingeschränkten Personenkreis bekannt sind. Sofern dies unausweichlich ist, möchten wir Sie bitten, uns diese zusammen mit dem Sachverhalt zu erklären. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit Ihrer Nachricht Anlagen beizufügen.
Weitere Meldewege
E‑Mail
Senden Sie uns Ihre Mitteilung gerne per E‑Mail. Sofern aus Ihrer Sicht erforderlich, fügen Sie dieser bitte Anhänge an: hinweisgeberschutz@kanzlei-leu.de
Telefonische Meldung
Reichen Sie gerne eine telefonische Meldung bei uns ein. Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter. 069 / 348 731 8819
Postweg
Postalisch wenden Sie sich mit Ihrer schriftliche Hinweismeldung bitte an:
Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hinweisgebermeldung
Heinrich-Hoffmann-Straße 3
60528 Frankfurt am Main
Persönliche Meldung
Auch eine persönliche Meldung in unserem Büro ist möglich. Sie können uns während unseren Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in unseren Räumlichkeiten in Frankfurt am Main besuchen. Bitte teilen Sie gleich am Empfang mit, dass es sich um eine Hinweisgebermeldung handelt.
Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Heinrich-Hoffmann-Straße 3
60528 Frankfurt am Main
Um sicherzugehen, dass am Tag Ihres Besuches ein Ansprechpartner vor Ort ist, empfehlen wir, sich unter der obigen Telefonnummer voranzukündigen.
Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen auch dann zur Verfügung, wenn Sie eine Meldung bereits auf anderem Weg getätigt haben und Informationen nachreichen möchten.