Hin­weis­ge­ber­ka­nal — Lud­wigs­ha­fe­ner Ver­ein für Jugend­hil­fe e.V.

Sehr geehrte*r Besucher*in des Hin­weis­ge­ber­ka­nals des Lud­wigs­ha­fe­ner Ver­ein für Jugend­hil­fe e.V.,

mit Umset­zung der EU-Hin­weis­ge­ber­schutz-Richt­li­nie in ein natio­na­les Gesetz, sind Unter­neh­men mit min­des­tens 50 Beschäf­tig­ten dazu ver­pflich­tet, einen Hin­weis­ge­ber­ka­nal zu imple­men­tie­ren, über wel­chen Mitarbeiter*innen die Mög­lich­keit erhal­ten sol­len,  auf even­tu­el­le Geset­zes­ver­stö­ße inner­halb ihres Unter­neh­mens auf­merk­sam zu machen. 

Als Hinweisgeber*in tra­gen Sie mit Ihrer Mel­dung dazu bei, dass der Vor­stand des Lud­wigs­ha­fe­ner Ver­ein für Jugend­hil­fe e.V. mög­li­che Fehl­ver­hal­ten von Ein­zel­per­so­nen früh­zei­tig erken­nen und die­sen ent­ge­gen­steu­ern kann. Wei­ter­hin leis­ten Sie einen gro­ßen Bei­trag, durch den Ihre Orga­ni­sa­ti­on vor grö­ße­ren Schä­den geschützt wird.

Bei einem Geset­zes­ver­stoß han­delt es sich gemäß dem Hin­weis­ge­ber­schutz-Gesetz um Hand­lun­gen und Unter­las­sun­gen, die sowohl gegen EU-Recht als auch gegen natio­na­le Rechts­vor­schrif­ten ver­sto­ßen und in einen der nach­fol­gen­den Berei­che fallen:

    • Öffent­li­ches Auftragswesen
    • Finanz­dienst­leis­tun­gen, Finanz­pro­duk­te und Finanz­märk­te sowie Ver­hin­de­rung von Geld­wä­sche und Terrorismusfinanzierung
    • Pro­dukt­si­cher­heit- und konformität
    • Ver­kehrs­si­cher­heits­schutz
    • Umwelt­schutz
    • Lebens­mit­tel­si­cher­heit
    • Ver­brau­cher­schutz
    • Schutz der Pri­vat­sphä­re und per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten
    • Sicher­heit von Netz- und Informationsdiensten
    • Straf­be­wehr­te Ver­stö­ße nach deut­schem Recht
    • Buß­geld­be­wehr­te Ver­stö­ße nach deut­schem Recht, bei der die ver­letz­te Vor­schrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesund­heit oder dem Schutz der Recht von Beschäf­tig­ten dient
    • Sons­ti­ge Ver­stö­ße gegen Rechts­vor­schrif­ten des Bun­des und der Länder

Die Bear­bei­tung Ihrer Mel­dung erfolgt durch unse­re Kanz­lei, die Leu Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, die vom Lud­wigs­ha­fe­ner Ver­ein für Jugend­hil­fe e.V. als Hin­weis­ge­ber­schutz-Beauf­trag­ter bestellt wurde.

Sowohl die Kanz­lei Leu, als auch der Vor­stand des Lud­wigs­ha­fe­ner Ver­ein für Jugend­hil­fe e.V., sind sich der Wich­tig­keit und auch der Sen­si­bi­li­tät Ihrer Hin­weis­mel­dung bewusst. Aus die­sem Grund wird Ihre Mel­dung immer geschützt und unter Wah­rung der daten­schutz­recht­li­chen Grund­sät­ze bear­bei­tet. Dar­über hin­aus hat der Gesetz­ge­ber fest­ge­legt, dass Hin­weis­ge­ber nach Abga­be einer Hin­weis­mel­dung kei­ner­lei arbeits­recht­li­che Kon­se­quen­zen oder wei­te­re Repres­sa­li­en befürch­ten müs­sen. Dies wird durch unter­neh­mens­in­ter­ne Rege­lun­gen fest­ge­hal­ten und durch die Kanz­lei Leu beglei­tet. Die Ver­trau­lich­keit Ihrer Per­son und Inte­gri­tät in Bezug auf den geschil­der­ten Sach­ver­halt (kei­ne Wei­ter­lei­tung an unbe­rech­tig­te Per­so­nen oder sons­ti­ge Offen­le­gung) ist dabei stets gewahrt.

Im Rah­men unse­rer Prü­fung kann es erfor­der­lich sein, mit Ihnen bei Rück­fra­gen in Kon­takt zu tre­ten. Hier­für bit­ten wir um Ihre Koope­ra­ti­on wäh­rend des gesam­ten Prüf­pro­zes­ses. Bit­te geben Sie daher bei einer Mel­dung Ihren Namen sowie Tele­fon­num­mer und E‑Mail Adres­se an. Die­se Infor­ma­tio­nen wer­den, wie bereits vor­ab erwähnt, ver­trau­lich behandelt.

Eine Ver­pflich­tung zur Ver­fol­gung von Mel­dun­gen, die nicht vom sach­li­chen Anwen­dungs­be­reich erfasst sind,  gibt es hin­ge­gen nicht und wer­den daher auch nicht bear­bei­tet. Für die Mel­dung bzw. Offen­le­gung von wis­sent­lich fal­schen Infor­ma­tio­nen, sieht der Richt­li­ni­en­ge­ber neben dem Ver­lust des Schutz­an­spru­ches auch Sank­tio­nen sowie Scha­dens­er­satz­an­sprü­che vor.

Um ein Fehlverhalten zu melden,
haben Sie nachfolgende Möglichkeiten:

Dazu unten im Detail.

Für die Prü­fung und Bewertung
ist es ohne Relevanz,
wel­chen Mel­de­weg Sie beschreiten.

Ein­ge­hen­de Mel­dun­gen wer­den von uns inner­halb der gesetz­li­chen Frist von 7 Tagen bestä­tigt und dann — eben­falls bin­nen gesetz­li­che Frist — von 3 Mona­ten nach Ver­sand der Ein­gangs­be­stä­ti­gung bear­bei­tet und Sie über die Fol­ge­maß­nah­men informiert.

Übersicht Meldeprozess

Beobachtung eines
Gesetzesverstoßes

Eigene Bewertung der
Beobachtungen und sichern
von Beweisen

Meldung des Hinweises über
den internen Meldekanal

Prüfung durch den Hinweisgeberschutz-
Beauftragten und Geschäftsführung

Klärung offener Punkte sowie
Rückfragen mit Hinweisgeber

Eingangsbestätigung
binnen 7 Tagen

Veranlassung von
Folgemaßnahmen

Mitteilung über das Ergebnis der
Folgemaßnahmen binnen 3 Monaten

Online Por­tal

Sie haben die Mög­lich­keit uns eine Mel­dung über das nach­fol­gen­de Online-Por­tal zukom­men zu las­sen. Um eine Hin­weis­mel­dung bear­bei­ten zu kön­nen, sind die vor­ge­se­he­nen Fel­der bit­te aus­zu­fül­len. Ihre Schil­de­rung soll­te mög­lichst detail­liert und aus­for­mu­liert sein. Bit­te ver­mei­den Sie die Ver­wen­dung von Abkür­zun­gen und Begriff­lich­kei­ten, die nur einem ein­ge­schränk­ten Per­so­nen­kreis bekannt sind. Sofern dies unaus­weich­lich ist, möch­ten wir Sie bit­ten, uns die­se zusam­men mit dem Sach­ver­halt zu erklä­ren. Dar­über hin­aus haben Sie auch die Mög­lich­keit Ihrer Nach­richt Anla­gen beizufügen.

    Hinweis:

    Unser Kontaktformular ist derzeit nicht verfügbar. Grund dafür sind aktuell laufende technische Arbeiten und Anpassungen auf unserer Website.

    Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und bitten Sie, in der Zwischenzeit einen der folgenden Meldewege zu nutzen: per E Mail, telefonisch, per Post oder persönlich.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.



    Wei­te­re Meldewege

    E‑Mail

    Sen­den Sie uns Ihre Mit­tei­lung ger­ne per E‑Mail. Sofern aus Ihrer Sicht erfor­der­lich, fügen Sie die­ser bit­te Anhän­ge an: hinweisgeberschutz@kanzlei-leu.de

    Tele­fo­ni­sche Meldung

    Rei­chen Sie ger­ne eine tele­fo­ni­sche Mel­dung bei uns ein. Bit­te spre­chen Sie auf den Anruf­be­ant­wor­ter. 069 / 348 731 8819 

    Post­weg

    Pos­ta­lisch wen­den Sie sich mit Ihrer schrift­li­che Hin­weis­mel­dung bit­te an:

    Leu Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH

    Hin­weis­ge­ber­mel­dung

    Hein­rich-Hoff­mann-Stra­ße 3

    60528 Frank­furt am Main

    Per­sön­li­che Meldung

    Auch eine per­sön­li­che Mel­dung in unse­rem Büro ist mög­lich. Sie kön­nen uns wäh­rend unse­ren Öff­nungs­zei­ten von Mon­tag bis Frei­tag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in unse­ren Räum­lich­kei­ten in Frank­furt am Main besu­chen. Bit­te tei­len Sie gleich am Emp­fang mit, dass es sich um eine Hin­weis­ge­ber­mel­dung handelt.

    Leu Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH

    Hein­rich-Hoff­mann-Stra­ße 3

    60528 Frank­furt am Main

    Um sicher­zu­ge­hen, dass am Tag Ihres Besu­ches ein Ansprech­part­ner vor Ort ist, emp­feh­len wir, sich unter der obi­gen Tele­fon­num­mer voranzukündigen.

    Für ein per­sön­li­ches Gespräch ste­hen wir Ihnen auch dann zur Ver­fü­gung, wenn Sie eine Mel­dung bereits auf ande­rem Weg getä­tigt haben und Infor­ma­tio­nen nach­rei­chen möchten.

     

    Daten­schutz­er­klä­rung