Hin­weis­ge­ber­ka­nal — Main­zer Hospiz

Nach­fol­gend erhal­ten Sie gemäß Richt­li­nie (EU) 2019/1937 des Euro­päi­schen Par­la­men­tes und des Rates vom 23. Okto­ber 2019 zum Schutz von Per­so­nen, die Ver­stö­ße gegen das Uni­ons­recht mel­den (nach­fol­gend Hin­weis­ge­ber­schutz-Richt­li­nie) die Mög­lich­keit, Geset­zes­ver­stö­ße inner­halb unse­rer bei­den Orga­ni­sa­tio­nen Zen­trum für ambu­lan­te Hos­piz- und Pal­lia­tiv­ver­sor­gung Mainz/Rheinhessen gGmbH sowie Main­zer Hos­piz­ge­sell­schaft Chris­to­pho­rus e.V. über unse­ren Hin­weis­ge­ber­ka­nal zu melden.

Bei einem Rechts­ver­stoß han­delt es sich gemäß Hin­weis­ge­ber­schutz-Richt­li­nie um Hand­lun­gen und Unter­las­sun­gen, die gegen EU-Recht ver­sto­ßen und in einen der nach­fol­gen­den Berei­che fallen:

    • Öffent­li­ches Auftragswesen
    • Finanz­dienst­leis­tun­gen, Finanz­pro­duk­te und Finanz­märk­te sowie Ver­hin­de­rung von Geld­wä­sche und Terrorismusfinanzierung
    • Pro­dukt­si­cher­heit- und konformität
    • Ver­kehrs­si­cher­heits­schutz
    • Umwelt­schutz
    • Lebens­mit­tel­si­cher­heit
    • Ver­brau­cher­schutz
    • Schutz der Pri­vat­sphä­re und per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten
    • Sicher­heit von Netz- und Informationsdiensten
    • Straf­be­wehr­te Ver­stö­ße nach deut­schem Recht
    • Buß­geld­be­wehr­te Ver­stö­ße nach deut­schem Recht, bei der die ver­letz­te Vor­schrift dem Schutz, Leben, Leib, Gesund­heit oder dem Schutz der Rech­te von Beschäf­tig­ten dient
    • Sons­ti­ge Ver­stö­ße gegen Rechts­vor­schrif­ten des Bun­des und der Länder

Ihr Anlie­gen ist in hohem Maße schutz­be­dürf­tig. Recht­li­che Kon­se­quen­zen oder sons­ti­ge Repres­sa­li­en brau­chen Sie nicht zu befürch­ten. Dies ist durch unter­neh­mens­in­ter­ne Rege­lun­gen sicher­ge­stellt und wäre nach dem Gesetz unzu­läs­sig, sofern die nach­fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind:

    • Die Infor­ma­ti­on hat einen Wahrheitsgehalt
    • Der Sach­li­che Anwen­dungs­be­reich ist eröffnet
    • Sie haben den zuläs­si­gen inter­nen oder exter­nen Mel­de­weg genutzt

Durch Ihre Mel­dung wird es der Unter­neh­mens­leis­tung ermög­licht, das Fehl­ver­hal­ten ein­zel­ner Per­so­nen früh­zei­tig zu erken­nen, die­sem ent­ge­gen­zu­wir­ken und die Orga­ni­sa­ti­on so vor grö­ße­ren Schä­den zu bewahren.

Die Bear­bei­tung Ihrer Mel­dung erfolgt durch unse­re Kanz­lei, die Leu Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, die von der Unter­neh­mens­lei­tung unse­rer bei­den Orga­ni­sa­tio­nen als Hin­weis­ge­ber­schutz-Beauf­trag­ter bestellt wur­de. Die Ver­trau­lich­keit Ihrer Per­son und Inte­gri­tät in Bezug auf den geschil­der­ten Sach­ver­halt (kei­ne Wei­ter­lei­tung an unbe­rech­tig­te Per­so­nen oder sons­ti­ge Offen­le­gung) ist dabei gewahrt.

Inhalt­lich wird jede ein­ge­hen­de Mel­dung von uns – gege­be­nen­falls unter Hin­zu­zie­hung der jewei­li­gen Unter­neh­mens­lei­tung – sorg­fäl­tig geprüft und bewer­tet. Bit­te haben Sie dafür Ver­ständ­nis, dass dabei zunächst die Unschulds­ver­mu­tung in Bezug auf die ange­zeig­te Per­son bzw. den Vor­wurf gilt.

Eine Ver­pflich­tung zur Ver­fol­gung von Mel­dun­gen, die nicht vom sach­li­chen Anwen­dungs­be­reich erfasst sind, gibt es hin­ge­gen nicht und wer­den daher auch nicht bearbeitet.

Für die Mel­dung bzw. Offen­le­gung von wis­sent­lich fal­schen Infor­ma­tio­nen, sieht der Richt­li­ni­en­ge­ber vor, dass der Hin­weis­ge­ber sei­nen Schutz­an­spruch ver­liert und der Arbeit­ge­ber arbeits­recht­li­che Kon­se­quen­zen aus­spre­chen kann. Dar­über hin­aus kann sowohl dem Arbeit­ge­ber als auch dem fälsch­li­cher­wei­se Beschul­dig­ten ein Scha­dens­er­satz­an­spruch gegen­über dem Hin­weis­ge­ber zustehen.

Über alle ergrif­fe­nen Fol­ge­maß­nah­men wer­den wir Sie unter­rich­ten. Im Rah­men unse­rer Prü­fung kann es erfor­der­lich sein, mit Ihnen bei Rück­fra­gen in Kon­takt zu tre­ten. Bit­te geben Sie daher bei einer Mel­dung Ihren Namen sowie Tele­fon­num­mer und E‑Mail Adres­se an.

Um ein Fehlverhalten zu melden,
haben Sie nachfolgenden Möglichkeiten:

Dazu unten im Detail.

Für die Prü­fung und Bewertung
ist es ohne Relevanz,
wel­chen Mel­de­weg Sie beschreiten.

Ein­ge­hen­de Mel­dun­gen wer­den von uns inner­halb der gesetz­li­chen Frist von 7 Tagen bestä­tigt und dann — eben­falls bin­nen gesetz­li­che Frist — von 3 Mona­ten nach Ver­sand der Ein­gangs­be­stä­ti­gung bear­bei­tet und Sie über die Fol­ge­maß­nah­men informiert.

Übersicht Meldeprozess

Beobachtung eines
Gesetzesverstoßes

Eigene Bewertung der
Beobachtungen und sichern
von Beweisen

Meldung des Hinweises über
den internen Meldekanal

Prüfung durch den Hinweisgeberschutz-
Beauftragten und Geschäftsführung

Klärung offener Punkte sowie
Rückfragen mit Hinweisgeber

Eingangsbestätigung
binnen 7 Tagen

Veranlassung von
Folgemaßnahmen

Mitteilung über das Ergebnis der
Folgemaßnahmen binnen 3 Monaten

Online Por­tal

Sie haben die Mög­lich­keit uns eine Mel­dung über das nach­fol­gen­de Online-Por­tal zukom­men zu las­sen. Um eine Hin­weis­mel­dung bear­bei­ten zu kön­nen, sind die vor­ge­se­he­nen Fel­der bit­te aus­zu­fül­len. Ihre Schil­de­rung soll­te mög­lichst detail­liert und aus­for­mu­liert sein. Bit­te ver­mei­den Sie die Ver­wen­dung von Abkür­zun­gen und Begriff­lich­kei­ten, die nur einem ein­ge­schränk­ten Per­so­nen­kreis bekannt sind. Sofern dies unaus­weich­lich ist, möch­ten wir Sie bit­ten, uns die­se zusam­men mit dem Sach­ver­halt zu erklä­ren. Dar­über hin­aus haben Sie auch die Mög­lich­keit Ihrer Nach­richt Anla­gen beizufügen.




    Wei­te­re Meldewege

    E‑Mail

    Sen­den Sie uns Ihre Mit­tei­lung ger­ne per E‑Mail. Sofern aus Ihrer Sicht erfor­der­lich, fügen Sie die­ser bit­te Anhän­ge an: hinweisgeberschutz@kanzlei-leu.de

    Tele­fo­ni­sche Meldung

    Rei­chen Sie ger­ne eine tele­fo­ni­sche Mel­dung bei uns ein. Bit­te spre­chen Sie auf den Anruf­be­ant­wor­ter. 069 / 348 731 8819 

    Post­weg

    Pos­ta­lisch wen­den Sie sich mit Ihrer schrift­li­che Hin­weis­mel­dung bit­te an:

    Leu Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH

    Hin­weis­ge­ber­mel­dung

    Hein­rich-Hoff­mann-Stra­ße 3

    60528 Frank­furt am Main

    Per­sön­li­che Meldung

    Auch eine per­sön­li­che Mel­dung in unse­rem Büro ist mög­lich. Sie kön­nen uns wäh­rend unse­ren Öff­nungs­zei­ten von Mon­tag bis Frei­tag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in unse­ren Räum­lich­kei­ten in Frank­furt am Main besu­chen. Bit­te tei­len Sie gleich am Emp­fang mit, dass es sich um eine Hin­weis­ge­ber­mel­dung handelt.

    Leu Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH

    Hein­rich-Hoff­mann-Stra­ße 3

    60528 Frank­furt am Main

    Um sicher­zu­ge­hen, dass am Tag Ihres Besu­ches ein Ansprech­part­ner vor Ort ist, emp­feh­len wir, sich unter der obi­gen Tele­fon­num­mer voranzukündigen.

    Für ein per­sön­li­ches Gespräch ste­hen wir Ihnen auch dann zur Ver­fü­gung, wenn Sie eine Mel­dung bereits auf ande­rem Weg getä­tigt haben und Infor­ma­tio­nen nach­rei­chen möchten.

     

    Daten­schutz­er­klä­rung