DER PARITÄTISCHE vertraut unseren Hinweisgeberschutz-Leistungen:
Die neue Rahmenvertragspartnerschaft zwischen der Kanzlei Leu und dem Paritätischen Gesamtverband bedeutet für seine Mitgliedsorganisationen, dass Sie besondere Konditionen für die Hinweisgeberschutz-Leistungen der Kanzlei Leu erhalten. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung des Hinweisgeberschutz-Systems sowie die Übernahme der Funktion als externer Hinweisgeberschutzbeauftragter. > Mehr dazu erfahren Sie hier!