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Daten­schutz im Personalwesen

Das Semi­nar fin­det online am 20. Novem­ber 2025, 10:00 – 12:00 Uhr statt.

Jede Orga­ni­sa­ti­on mit haupt­amt­li­chem Per­so­nal muss über den gesam­ten Lebens­zy­klus eines Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ihrer Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter ver­ar­bei­ten: von der Bewer­bung, über die Pro­be­zeit und eigent­li­che Beschäf­ti­gung, bis hin zur Ver­ab­schie­dung durch Aus­lau­fen der Befris­tung, Kün­di­gung oder Ruhe­stand. Die Daten­ver­ar­bei­tung ist weit­ge­hend durch zahl­rei­che Vor­schrif­ten und eine umfang­rei­che Recht­spre­chung gere­gelt. Das Semi­nar ver­mit­telt die erfah­rungs­ge­mäß in der Pra­xis wich­ti­gen Aspek­te des Daten­schut­zes, um Daten­pan­nen und recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu vermeiden.

Der Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz bewegt sich an der Schnitt­stel­le zwi­schen Arbeits­recht und Daten­schutz und ist umfas­send recht­lich regu­liert. In der Pra­xis zei­gen sich häu­fig die­sel­ben Fall­stri­cke, die zu recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen der Orga­ni­sa­ti­on als Arbeit­ge­be­rin, Arbeiternehmer*innen und ggf. Betriebs­rat füh­ren kön­nen. Wenn der Arbeit­ge­ber die Rech­te der Beschäf­tig­ten ach­tet, dann ver­mei­det er unnö­ti­ge Kon­flik­te und Scha­den für die Organisation.

Neben gewöhn­li­chen Geschäfts­vor­fäl­len bei der Bear­bei­tung von Per­so­nal­vor­gän­gen gibt es auch Son­der­fäl­le, bei denen zudem häu­fig sen­si­ble Daten ver­ar­bei­tet wer­den: zum Bei­spiel arbeits­me­di­zi­ni­sche Vor­sor­ge, Abmah­nun­gen, Arbeits­un­fäl­le, Ver­fah­ren des betrieb­li­chen Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ments, Arbeits­zeit­be­trug, Unter­su­chung von Vor­gän­gen im Rah­men des Schutz­kon­zepts, Hin­wei­se auf Fehl­ver­hal­ten, inter­ne Ermitt­lun­gen, Beweis­mit­tel im Kün­di­gungs­schutz­ver­fah­ren, Anstel­lungs­be­trug, Foto­gra­fien und Filmaufnahmen.

Das Semi­nar zeigt anhand von kon­kre­ten Fall­bei­spie­len aus dem Lebens­zy­klus eines Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses mit sei­nen ver­schie­de­nen Abzwei­gun­gen, wor­auf jeweils aus Sicht des Daten­schut­zes zu ach­ten ist.