
Kurzmeldung zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Februar 2021, Az. B 12 R 15/19 R, veröffentlicht am 4. Mai 2021: Stiftungsvorstand kann abhängig beschäftigt sein.
Das Bundessozialgericht beschloss im obigen Fall, dass einer von drei Vorständen, der für seine Vorstandstätigkeit für eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts zunächst neben einer abhängigen Teilzeitbeschäftigung, anschließend als Rentner tätig war, dies als sozialversicherungspflichtig Bes...
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