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Aus­kunfts­recht sozia­ler Ein­rich­tun­gen in der Praxis

Das Semi­nar fin­det online am 7. Mai von 10:00 bis 12:00 Uhr statt.

Die daten­schutz­recht­li­chen Betrof­fe­nen­rech­te wur­den durch die ein­ge­führ­te Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) erheb­lich gestärkt. Das Semi­nar gibt einen kur­zen Über­blick über die Betrof­fe­nen­rech­te und ihre Bedeu­tung. Anschlie­ßend wird ver­mit­telt, wie ein Antrag auf Aus­kunft bear­bei­tet wer­den soll­te, wel­che Bestand­tei­le eine Aus­kunft haben muss, wel­che Daten die Daten­ko­pie umfasst und wie die Aus­kunft über­mit­telt wer­den kann. Das hilft Orga­ni­sa­tio­nen, sich auf Aus­kunfts­fäl­le vorzubereiten.

Inhal­te:

  • Über­blick der Betroffenenrechte
  • Prü­fung der Berech­ti­gung auf Auskunft
  • Ableh­nung wegen z. B. Rechtsmissbrauch
  • Bestand­tei­le einer Auskunft
  • Erstel­lung der Datenkopie
  • Über­mitt­lung der Auskunft
  • Rechts­grund­la­ge und Aufbewahrungsfrist