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Daten­schutz im Betriebs­rat: Ver­ar­bei­tun­gen, Auf­be­wah­rung und Vertraulichkeit

Das Semi­nar fin­det online am 26. Novem­ber 2024 statt.

Betriebs­rä­te ver­ar­bei­ten regel­mä­ßig per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten. Das geschieht zum Bei­spiel im Rah­men der Mit­wir­kung bei per­so­nel­len Ein­zel­maß­nah­men wie Ein­grup­pie­run­gen, Ver­set­zun­gen oder Arbeit­ge­ber­kün­di­gung. Sie haben dar­über hin­aus auch eine Auf­sichts­funk­ti­on, zum Bei­spiel durch die Frei­ga­be der Ein­füh­rung neu­er IT-Sys­te­me. Ohne Daten­schutz ist ein Betriebs­rat nicht hand­lungs­fä­hig, auch durch die spe­zi­el­len Geheim­hal­tungs­pflich­ten sei­ner Angehörigen.

Das Semi­nar infor­miert dar­über, wel­che Daten ein Betriebs­rat ver­ar­bei­tet, wie er sie geschützt auf­be­wah­ren muss und wann er sie zu löschen hat. Wei­ter­hin wird die Rol­le des bzw. der Daten­schutz­be­auf­trag­ten in Bezug auf den Betriebs­rat besprochen.