Am 23. Oktober 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2019/1937, die sogenannte Hinweisgeberschutz- oder Whistleblower-Richtlinie, verabschiedet. Diese hat das Ziel, Personen, die innerhalb eines Unternehmens Verstöße gegen Gesetze feststellen und melden, vor Repressalien und arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Unter Repressalien sind dabei direkte oder indirekte Nachteile in beruflichem Kontext zu verstehen, die sich auf die meldende Person nachteilig auswirken könnten.
Für die Umsetzung in das jeweilige nationale Recht hat die EU einen Zwei-Stufen-Plan vorgesehen. Demnach müssen Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeiter*innen einen internen Meldekanal bis spätestens 17.12.2021 einrichten. Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 50 und 249 haben hierfür Zeit bis spätestens 17.12.2023. Nur Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen, sind von der Pflicht zur Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems befreit.
In dem Workshop machen wir Sie mit den Grundlagen des neuen Rechts vertraut und befähigen Sie, die konkreten Anforderungen in Ihrer Organisation optimal umzusetzen. Unter anderem folgende Inhalte werden behandelt:
a. Aktueller Gesetzesstand
b. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich der Verordnung
c. Welche Unternehmenspflichten ergeben sich für eine Organisation?
d. Was ist ein Hinweisgeberschutzbeauftragter und welche Stellung hat dieser?
e. Vor- und Nachteile interner und externer Lösungswege
f. Verankerung eines Hinweisgeberschutz-Systems in der Organisation
Datum: 01.02.2022
um: 10–12 Uhr
Wo? online
Weitere Informationen und Anmeldung unter: