Der Kurs findet online, am 13.09.23 statt und die Dauer beträgt 1,30 Stunden.
Beschreibung:
Am 23. Oktober 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2019/1937, die sogenannte Hinweisgeberschutz- oder Whistleblower-Richtlinie, verabschiedet. Diese hat das Ziel, Personen, die innerhalb eines Unternehmens Verstöße gegen Gesetze feststellen und melden, vor Repressalien und arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Unter Repressalien sind dabei direkte oder indirekte Nachteile im beruflichen Kontext zu verstehen, die sich auf die meldende Person nachteilig auswirken könnten.
Für die Umsetzung in das jeweilige nationale Recht hat die EU einen Zwei-Stufen-Plan vorgesehen. Demnach hätten Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeiter*innen einen internen Meldekanal bis spätestens 17.12.2021 einrichten müssen. Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 50 und 249 haben hierfür Zeit bis spätestens 17.12.2023. Nur Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen, sind von der Pflicht zur Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems befreit.
Nachdem Deutschland neben weiteren Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie nicht fristgemäß in ein nationales Gesetz umgesetzt hatte und ein erster Versuch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren durch die Ablehnung des Referentenentwurfes im Bundesrat scheiterte, wurde dieser Referentenentwurf nochmals im Vermittlungsausschuss überarbeitet. Nach erneuter Zustimmung im Bundestag fand der überarbeitete Referentenentwurf auch die Zustimmung im Bundesrat, sodass das neue Hinweisgeberschutzgesetz bis Ende Juni 2023 für Unternehmen verpflichtend wird.
Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Mitarbeitern*innen, sollten sich daher nun mit der Frage nach einer geeigneten Lösung befassen, damit diese den gesetzlichen Anforderungen nach einem Hinweisgeberkanal gerecht werden.
Inhalt:
a. Aktueller Gesetzesstand
b. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich der Verordnung
c. Welche Unternehmenspflichten ergeben sich für eine Organisation?
d. Was ist ein*e Hinweisgeberschutzbeauftragte*r und welche Stellung hat diese*r?
e. Vor- und Nachteile interner und externer Lösungswege
f. Verankerung eines Hinweisgeberschutz-Systems in der Organisation:
· Arbeitsrecht
· Betriebsverfassungsrecht
· Datenschutzrecht
· Verzahnung mit bestehenden Management-Systemen
· Weitere Schnittstellen
Ziel:
In Seminar machen wir Sie mit den Grundlagen des neuen Rechts vertraut und befähigen Sie, die konkreten Anforderungen in Ihrer Organisation umzusetzen.
Referenten:
Das Seminar wird vom Experten Annsar Ahmed (LL.M.), Diplom-Informationsjurist, Mitglied der Geschäftsführung und Leiter des Bereichs Datenschutz, Risiko und Compliance der Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH., gehalten.
Termin: | 13.09.23, 10:00 — 12:00 Uhr |
Ort: | Online |
Preis: | 120,00 € für Mitglieder, sonst 140,00 € |
Weitere Informationen: