Zur Eindämmung des Corona-Virus, haben viele Unternehmen und Organisationen ihre Mitarbeiter ins Home-Office geschickt. Dadurch mussten alternative Wege der Kommunikation zwischen Kollegen, Geschäftspartnern aber auch mit Kunden gefunden werden. Deshalb gehört der Einsatz von Tools für Video- und Onlinekonferenzen in vielen Einrichtungen mittlerweile zum Arbeitsalltag. Doch trotz der Ausnahmesituation und der vielen Veränderungen, ist die Einhaltung der DSGVO zwingend notwendig.
So stellt sich die Frage, welche Videokonferenz-Dienste datenschutzkonform sind und unbedenklich genutzt werden können. Aus diesem Grund veröffentlichte die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit, Maja Smoltczyk, den Informationsbeitrag „Hinweise für Berliner Verantwortliche zu Anbietern von Videokonferenz-Diensten“ mit einer Liste 17 gängiger Videokonferenztools, die nach einem Ampel-System bezüglich ihrer Rechtskonformität bewertet wurden.