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Beruf­li­che Schwei­ge­pflich­ten neben dem Datenschutz

Eine junge Frau sitzt auf einer Parkbank, daneben sitzt eine ältere Frau im Rollstuhl, beide lachen.

Das Semi­nar fin­det online am 10. Dezem­ber 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr statt.

Neben dem Daten­schutz gibt es mit der Schwei­ge­pflicht der Berufsgeheimnisträger*innen, ihrer Gehil­fen und wei­te­ren haupt‑, neben- oder ehren­amt­lich Täti­gen eine wei­te­re wich­ti­ge Geheim­hal­tungs­pflicht. Die­se gilt zum Bei­spiel auch für Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen mit staat­li­cher Anerkennung. 

In die­sem Semi­nar wer­den die recht­li­chen Grund­la­gen und prak­ti­schen Kon­se­quen­zen für die betrof­fe­nen Per­so­nen­grup­pen in sozia­len und medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen erläu­tert. Dazu gehört auch die in der Pra­xis oft gestell­te Fra­ge, auf wel­che Wei­sen die Schwei­ge­pflicht durch­bro­chen wer­den kann.