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Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz — Alles was Sie zur Umset­zung wis­sen müssen

Das Tref­fen fin­det am 12.09.23 online statt, von 09:30 — 12:00 Uhr.

Beschrei­bung:

Unter­neh­men mit min­des­tens 50 Beschäf­tig­ten sind nach Erlass des neu­en Hin­weis­ge­ber­schutz-Geset­zes dazu ver­pflich­tet, einen Hin­weis­ge­ber­ka­nal inner­halb ihrer Orga­ni­sa­ti­on zu imple­men­tie­ren. Die­ser Kanal soll dazu die­nen, dass Hin­weis­ge­ber (Per­so­nen, die in einer beruf­li­chen Bezie­hung zu einem Unter­neh­men ste­hen) die Mög­lich­keit erhal­ten, auf Rechts­ver­stö­ße auf­merk­sam zu machen, ohne dass ihnen dabei arbeits­recht­li­che Kon­se­quen­zen oder Repres­sa­li­en dro­hen. Dabei muss der Sach­ver­halt ver­trau­lich behan­delt wer­den und die Iden­ti­tät des Hin­weis­ge­bers darf nicht ver­öf­fent­licht werden.

Wäh­rend Unter­neh­men mit min­des­tens 250 Beschäf­tig­ten ab dem Juli 2023 zur Imple­men­tie­rung eines Hin­weis­ge­ber­ka­nals ver­pflich­tet sind, erhal­ten Unter­neh­men mit 50 bis 249 Beschäf­tig­ten einen zeit­li­chen Auf­schub bis zum 17.12.2023.

Im Online-Semi­nar erfah­ren Sie alles, was Sie bei der Imple­men­tie­rung eines Hin­weis­ge­ber­ka­nals beach­ten müs­sen. Nach einem Input bleibt aus­rei­chend Zeit für die Beant­wor­tung von Fra­gen zur prak­ti­schen Umsetzung.

Inhalt:

  • Grün­de für den Erlass der Hinweisgeberschutz-Richtlinie
  • Vor­aus­set­zun­gen für Unter­neh­men bei der Imple­men­tie­rung eines Hinweisgeberkanals
  • Unter­schei­dung zwi­schen den ein­zel­nen Anwendungsbereichen
  • Defi­ni­ti­on des Begriffs Rechtsverstoß
  • Umset­zungs­schrit­te für Unter­neh­men bei der Imple­men­tie­rung eines Hinweisgeberkanals
  • Unter­schie­de zwi­schen inter­nen und exter­nen Lösungs­an­sät­zen und wel­cher Lösungs­an­satz zu Ihrer Orga­ni­sa­ti­on ggf. bes­ser passt
  • Schnitt­stel­len zu ande­ren Rechtsbereichen
  • Ver­knüp­fung mit dem Datenschutz
  • Ein­bin­dung des Betriebs­ra­tes unter Beach­tung der Infor­ma­ti­ons­pflicht- und Mitbestimmungspflicht
  • Die Rol­le des Hin­weis­ge­ber­schutz-Beauf­trag­ten und wel­che Eigen­schaf­ten muss die­se besitzen
  • Der Ablauf nach Ein­gang einer Hin­weis­mel­dung unter Wah­rung der gesetz­lich zu beach­ten­den Fristen

Ziel­grup­pe: 

Füh­rungs- und Lei­tungs­kräf­te sowie Beauf­trag­te für die Umset­zung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Refe­ren­ten:

Das Semi­nar wird vom Exper­ten Ann­sar Ahmed, Dipl.-Informationsjurist, Zer­ti­fi­zier­ter Bera­ter für Daten­schutz (TÜV), gehalten.

Das Online-Semi­nar erfolgt über ZOOM. Den Zugangs­link erhal­ten Sie eini­ge Tage vor der Veranstaltung.

Ter­min:12.09.2023, 09:30 — 12:00 Uhr
Ort: Online
Preis:Kos­ten für Mit­glieds­or­ga­ni­sa­tio­nen: 120,00 €
Kos­ten für Nicht-Mit­glieds­or­ga­ni­sa­tio­nen: 150,00 €

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Anmeldung:

www.parisat.de ? kufer

Teammitglied: Annsar Ahmed, LL.M., Leiter des Bereichs Datenschutz & Hinweisgeberschutz
Ann­sar Ahmed, LL.M., Lei­ter des Bereichs Daten­schutz & Hinweisgeberschutz