Das Treffen findet am 12.09.23 online statt, von 09:30 — 12:00 Uhr.
Beschreibung:
Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten sind nach Erlass des neuen Hinweisgeberschutz-Gesetzes dazu verpflichtet, einen Hinweisgeberkanal innerhalb ihrer Organisation zu implementieren. Dieser Kanal soll dazu dienen, dass Hinweisgeber (Personen, die in einer beruflichen Beziehung zu einem Unternehmen stehen) die Möglichkeit erhalten, auf Rechtsverstöße aufmerksam zu machen, ohne dass ihnen dabei arbeitsrechtliche Konsequenzen oder Repressalien drohen. Dabei muss der Sachverhalt vertraulich behandelt werden und die Identität des Hinweisgebers darf nicht veröffentlicht werden.
Während Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten ab dem Juli 2023 zur Implementierung eines Hinweisgeberkanals verpflichtet sind, erhalten Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten einen zeitlichen Aufschub bis zum 17.12.2023.
Im Online-Seminar erfahren Sie alles, was Sie bei der Implementierung eines Hinweisgeberkanals beachten müssen. Nach einem Input bleibt ausreichend Zeit für die Beantwortung von Fragen zur praktischen Umsetzung.
Inhalt:
- Gründe für den Erlass der Hinweisgeberschutz-Richtlinie
- Voraussetzungen für Unternehmen bei der Implementierung eines Hinweisgeberkanals
- Unterscheidung zwischen den einzelnen Anwendungsbereichen
- Definition des Begriffs Rechtsverstoß
- Umsetzungsschritte für Unternehmen bei der Implementierung eines Hinweisgeberkanals
- Unterschiede zwischen internen und externen Lösungsansätzen und welcher Lösungsansatz zu Ihrer Organisation ggf. besser passt
- Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen
- Verknüpfung mit dem Datenschutz
- Einbindung des Betriebsrates unter Beachtung der Informationspflicht- und Mitbestimmungspflicht
- Die Rolle des Hinweisgeberschutz-Beauftragten und welche Eigenschaften muss diese besitzen
- Der Ablauf nach Eingang einer Hinweismeldung unter Wahrung der gesetzlich zu beachtenden Fristen
Zielgruppe:
Führungs- und Leitungskräfte sowie Beauftragte für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Referenten:
Das Seminar wird vom Experten Annsar Ahmed, Dipl.-Informationsjurist, Zertifizierter Berater für Datenschutz (TÜV), gehalten.
Das Online-Seminar erfolgt über ZOOM. Den Zugangslink erhalten Sie einige Tage vor der Veranstaltung.
Termin: | 12.09.2023, 09:30 — 12:00 Uhr |
Ort: | Online |
Preis: | Kosten für Mitgliedsorganisationen: 120,00 € Kosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen: 150,00 € |
Weitere Informationen und Anmeldung: