Im Rahmen des vom Europäischen Sozialfonds für Deutschland geförderten “rückenwind+”-Programms “Innovation@work”, referiert Dr. jur. Norman-Alexander Leu (Rechtsanwalt, zertifizierter Stiftungsberater) am 21.06.2017 für den Projektträger, den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband — Gesamtverband e. V. und dessen Projektpartner, den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Saarland/Rheinland-Pfalz e. V., vor Teilnehmern des laufenden Personalentwicklungsprozesses für Führungskräfte der Sozialwirtschaft zum Thema
Kollektives Arbeitsrecht und Ausgründung.
Maßnahmen der Organisationsentwicklung sind mit Fragen des Arbeitsrechts und bei größeren Trägern mit Fragen des kollektiven Arbeitsrechts sehr eng verbunden. Anhand typischer Konstellationen wird an diesem Veranstaltungstag die arbeitsrechtsrechtliche Relevanz verschiedener Maßnahmen struktureller Organisationsveränderung aufgezeigt und die arbeitgeberseitigen Rechte und Pflichten erläutert.
Zudem werden den Teilnehmern mögliche Anlässe und die verschiedenen Durchführungswege struktureller Ausgründung operativer (Teil-)Betriebe oder Tätigkeiten dargelegt. Zentral ist dabei die Unterscheidung zweier Formen der Ausgründung: die Ausgründung im Wege der Einzelrechtsnachfolge mittels Asset-Deal zum einen, die Ausgründung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz zum anderen. Neben dem jeweiligen Ablauf werden den Teilnehmern die typischen Vertrags- und Beschlussinhalte sowie die auf Ebene der verschiedenen Körperschaften bestehenden satzungsmäßigen Regelungsnotwendigkeiten nähergebracht. Die Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Implikationen sowie die Identifikation und Vermeidung entsprechender Fallstricke wird dabei einen Schwerpunkt bilden.
Weitere Informationen zu dem ESF-Programm “rückenwind+” finden Sie hier (externer Link):