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Netz­werktref­fen Datenschutz

Gruppe von Leuten am Schreibtisch mit Laptops

Der Ter­min fin­det am 12 Juni 2026 von 10 Uhr bis 17 Uhr in Nürn­berg – Der Pari­tä­ti­sche Bay­ern statt.

Daten­schutz­be­auf­trag­te neh­men eine sehr wich­ti­ge Funk­ti­on in ihren Orga­ni­sa­tio­nen wahr. Neben einem Nach­weis ihrer Fach­kun­de müs­sen Sie sich für die Auf­ga­be jähr­lich fort­bil­den. Das Netz­werktref­fen bie­tet eine bran­chen­spe­zi­fi­sche Mög­lich­keit dazu sowie einen Ort des fach­li­chen Aus­tauschs.

Der Daten­schutz ist ein Rechts­ge­biet, das alle Trä­ger sozia­ler und medi­zi­ni­scher Ein­rich­tun­gen im beson­de­ren Maß betrifft, weil sie regel­mä­ßig sen­si­ble Daten vul­nerabler Per­so­nen ver­ar­bei­ten. Es ist wich­tig, unab­hän­gi­ge Daten­schutz­be­auf­trag­te zu bestel­len und ggf. Datenschutzkoordinator*innen einzusetzen.

Sie müs­sen sich regel­mä­ßig fort­bil­den, um bei dem dyna­mi­schen Rechts­ge­biet auf dem lau­fen­den Stand zu blei­ben. Das Netz­werktref­fen bie­tet inter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten und Daten­schutz­ko­or­di­na­to­ren dar­über hin­aus einen Erfah­rungs­aus­tausch unter­ein­an­der.

Es fin­det ganz­tä­gig als Prä­senz­ver­an­stal­tung statt.

Den ers­ten inten­si­ven Kon­takt mit dem Daten­schutz hat­ten vie­le Orga­ni­sa­tio­nen bei der Ein­füh­rung der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) in 2018 und der beglei­ten­den natio­na­len Ergän­zun­gen durch das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG), der Lan­des­da­ten­schutz­ge­set­ze (LDSG) und bereichs­spe­zi­fi­scher Rege­lun­gen im Sozialrecht.

Durch wei­te­re Gesetz­ge­bung, vie­le Gerichts­ur­tei­le und abge­schlos­se­ne Buß­geld­ver­fah­ren wur­den seit­her vie­le zunächst offe­ne Fra­gen geklärt, und es ist auch neu­er, kon­kre­ter Hand­lungs­be­darf entstanden.

Sozia­le Orga­ni­sa­tio­nen bera­ten und unter­stüt­zen Men­schen, unter ande­rem mit einem vor­über­ge­hen­den oder dau­er­haf­ten Defi­zit. Die­se Tätig­kei­ten sind teils beson­ders regu­liert, zum Bei­spiel durch das Sozi­al­recht und das Berufs­recht.

Das Netz­werktref­fen adres­siert den sich dar­aus erge­ben­den Hand­lungs­be­darf beim Daten­schutz. Sehr wert­voll ist auch der Erfah­rungs­aus­tausch mit Daten­schutz­be­auf­trag­ten und Datenschutzkoordinator*innen ande­rer Ein­rich­tun­gen, um aus der Pra­xis von­ein­an­der ler­nen zu können.

Die Kanz­lei Leu hat sich auf die recht­li­che Bera­tung von Orga­ni­sa­tio­nen des Drit­ten Sek­tors spe­zia­li­siert. Sie ist unter ande­rem als betrieb­li­cher Daten­schutz­be­auf­trag­ter und Ombuds­stel­le für Hin­wei­se auf Rechts­ver­stö­ße tätig. Daher hat sie umfang­rei­che Erfah­run­gen mit den Her­aus­for­de­run­gen und Beson­der­hei­ten sozia­ler, medi­zi­ni­scher und wis­sen­schaft­li­cher Ein­rich­tun­gen.