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Umset­zung der Anfor­de­run­gen des Hinweisgeberschutzgesetzes

Digi­Se­mi­nar-Rei­he:

Das Semi­nar fin­det am 03. Juli 2024 online statt.

Am 23. Okto­ber 2019 haben das Euro­päi­sche Par­la­ment und der Rat der Euro­päi­schen Uni­on die Richt­li­nie (EU) 2019/1937, die soge­nann­te Hin­weis­ge­ber­schutz- oder Whist­le­b­lower-Richt­li­nie, ver­ab­schie­det. Die­se hat das Ziel, Per­so­nen, die inner­halb eines Unter­neh­mens Ver­stö­ße gegen Geset­ze fest­stel­len und mel­den, vor Repres­sa­li­en und arbeits­recht­li­chen Kon­se­quen­zen zu schüt­zen. Unter Repres­sa­li­en sind dabei direk­te oder indi­rek­te Nach­tei­le im beruf­li­chen Kon­text zu ver­ste­hen, die sich auf die mel­den­de Per­son nach­tei­lig aus­wir­ken könnten.

Beschrei­bung:

Für die Umset­zung in das jewei­li­ge natio­na­le Recht hat die EU einen Zwei-Stu­fen-Plan vor­ge­se­hen. Dem­nach hät­ten Unter­neh­men mit min­des­tens 250 Mitarbeiter*innen einen inter­nen Mel­de­ka­nal bis spä­tes­tens 17.12.2021 ein­rich­ten müs­sen. Unter­neh­men mit einer Mit­ar­bei­ter­zahl zwi­schen 50 und 249 haben hier­für Zeit bis spä­tes­tens 17.12.2023. Nur Unter­neh­men, die weni­ger als 50 Per­so­nen beschäf­ti­gen, sind von der Pflicht zur Ein­füh­rung eines Hin­weis­ge­ber­schutz­sys­tems befreit.

Nach­dem Deutsch­land neben wei­te­ren Mit­glied­staa­ten die EU-Richt­li­nie nicht frist­ge­mäß in ein natio­na­les Gesetz umge­setzt hat­te und ein ers­ter Ver­such im par­la­men­ta­ri­schen Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren durch die Ableh­nung des Refe­ren­ten­ent­wur­fes im Bun­des­rat schei­ter­te, wur­de die­ser Refe­ren­ten­ent­wurf noch­mals im Ver­mitt­lungs­aus­schuss über­ar­bei­tet. Nach erneu­ter Zustim­mung im Bun­des­tag fand der über­ar­bei­te­te Refe­ren­ten­ent­wurf auch die Zustim­mung im Bun­des­rat, sodass das neue Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz bis Ende Juni 2023 für Unter­neh­men ver­pflich­tend wird.

Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen mit min­des­tens 50 Mitarbeitern*innen, soll­ten sich daher nun mit der Fra­ge nach einer geeig­ne­ten Lösung befas­sen, damit die­se den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen nach einem Hin­weis­ge­ber­ka­nal gerecht werden.

Die Fort­bil­dung umfasst zwei Prä­senz­ta­ge, sie­ben Online Semi­na­re à zwei Stun­den und Selbstlernphasen.

Die umfang­rei­che Schu­lung ver­mit­telt das recht­li­che und orga­ni­sa­to­ri­sche Fach­wis­sen, das Daten­schutz­be­auf­trag­te und Datenschutzkoordinator*innen für ihre Tätig­keit benö­ti­gen. Es ist spe­zi­ell für die Tätig­keit in sozia­len Ein­rich­tun­gen und beson­ders pra­xis­nah gestal­tet. Bei erfolg­rei­chem Abschluss erhal­ten die Teilnehmer*innen einen Fach­kun­de­nach­weis.

Inhalt:

a. Aktu­el­ler Gesetzesstand

b. Per­sön­li­cher und sach­li­cher Anwen­dungs­be­reich der Verordnung 

c. Wel­che Unter­neh­mens­pflich­ten erge­ben sich für eine Organisation?

d. Was ist ein*e Hinweisgeberschutzbeauftragte*r und wel­che Stel­lung hat diese*r?

e. Vor- und Nach­tei­le inter­ner und exter­ner Lösungswege

f. Ver­an­ke­rung eines Hin­weis­ge­ber­schutz-Sys­tems in der Organisation:

·        Arbeits­recht

·        Betriebs­ver­fas­sungs­recht

·        Daten­schutz­recht

·        Ver­zah­nung mit bestehen­den Management-Systemen

·        Wei­te­re Schnittstellen

Ziel:

Im Semi­nar machen wir Sie mit den Grund­la­gen des neu­en Rechts ver­traut und befä­hi­gen Sie, die kon­kre­ten Anfor­de­run­gen in Ihrer Orga­ni­sa­ti­on umzusetzen.

Ziel­grup­pe:

Alle Inter­es­sier­ten und ins­be­son­de­re Mitarbeiter*innen, die sich auf ihre zukünf­ti­ge Rol­le der*des Hin­weis­ge­ber­schutz­be­auf­trag­ten inner­halb ihrer Orga­ni­sa­ti­on vor­be­rei­ten möchten.

For­mat:

Ein wesent­li­ches Qua­li­täts­merk­mal unse­rer Semi­na­re sind die begrenz­ten Grup­pen­grö­ßen. Die­ses Semi­nar wird in der Regel mit 8 bis 20 Teilnehmer*innen durchgeführt.

Refe­ren­ten:

Das Semi­nar wird vom Exper­ten Ann­sar Ahmed (LL.M.) gehal­ten.
Ann­sar Ahmed (LL.M.) ist Diplom-Infor­ma­ti­ons­ju­rist, Mit­glied der Geschäfts­füh­rung und Lei­ter des Bereichs Daten­schutz, Risi­ko und Com­pli­ance der Leu Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH.

Ter­min

03. Juli 202410:00 — 12:30
Anmel­de­schluss:01. Juli 2024
Ort: Online
Preis:150,00 € für Mit­glie­der, sonst 170,00 €

Zur Anmel­dung:

Anmel­dung – Pari­tä­ti­sche Aka­de­mie Süd (akademiesued.org)

Teammitglied: Annsar Ahmed, LL.M., Leiter des Bereichs Datenschutz & Hinweisgeberschutz
Ann­sar Ahmed, LL.M., Lei­ter des Bereichs Daten­schutz & Hinweisgeberschutz