In dieser Handreichung für die selbstständige Umsetzung des Hinweisgeberschutzrechts (herausgegeben von der Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, Gesamtverband) bekommen Sie kurz und verständlich erklärt, was das konkret in der Praxis bedeutet und wie sie es Schritt für Schritt in Ihrer gemeinnützigen Organisation zur Anwendung bringen:
Download der Handreichung (PDF)
Vertiefen Sie Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten
Im Rahmen unserer DigiSeminare bei der Paritätischen Akademie Süd bereiten wir Organisationen und interne Hinweisgeberschutzbeauftragte auf die neuen Anforderungen praxisorientiert vor.
Mittwoch, 07.02.2024
https://akademiesued.org/angebot/digi-seminar-umsetzung-der-anforderungen-des-hinweisgeberschutzgesetzes#5041
Donnerstag, 14.03.2024, 10:00 bis 12:30 Uhr
https://akademiesued.org/angebot/digi-seminar-umsetzung-der-anforderungen-des-hinweisgeberschutzgesetzes#4916
Alternativ: Wir übernehmen die Meldestellenfunktion für Sie
Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzes kann sowohl intern und als auch über einen externen Dienstleister erfolgen. Beide Vorgehensweisen haben viele Vor- und Nachteile. Da für viele gemeinnützige Organisationen die Installation und der fortlaufende Betrieb einer Meldestelle häufig mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden ist, kann die Vergabe dieser Aufgabe auch an einen externen Dienstleister interessant sein. Prüfen Sie selbst unter:
https://hinweisgeber-kanzlei-leu.de
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