Wir freuen uns über weitere tatkräftige Verstärkung. Sarah Wohl ist bei uns seit kurzer Zeit als Projekt- und Rechtsreferentin tätig.
Frau Wohl hat eine bemerkenswerte akademische Laufbahn vorzuweisen. So verfügt sie nicht nur über die staatliche Pflichtfachprüfung für das erste juristische Staatsexamen. Vor ihrem Jurastudium hat Frau Wohl bereits einen Magister in Philosophie und Katholischer Theologie mit Schwerpunkt Weltreligionen und Gender Studies abgeschlossen und war im Anschluss daran in der Universitätsverwaltung und der universitären Lehrerbildung in der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit längere Zeit tätig.
Seit 2016 ist Frau Wohl Geschäftsführerin des Rates der Religionen Frankfurt und kennt somit die Anforderungen von gemeinnützigen Vereinen und Institutionen aus erster Hand.
Auch das Ehrenamt ist Frau Wohl besonders wichtig. So ist sie Mitglied im Nachbarschafts- & Kulturverein saloonY e.V. in Frankfurt. Zuvor war sie viele Jahre im langfristigen internationalen Schüleraustausch für das Deutsche Youth for Understanding Komitee e. V. engagiert.
„Entschieden habe ich mich für die Kanzlei Leu, weil mir Gemeinnützigkeitsrecht viel Freude macht, und ich hier auf wertvolle Erfahrungen zurückgreifen kann. Ich führe seit vier Jahren in Teilzeit die Geschäfte für einen kleinen, gemeinnützigen Verein in Frankfurt und habe dadurch die praktischen Herausforderungen selbst kennengelernt. Deshalb finde ich auch, dass gemeinnützige Organisationen in einer kleinen, flexiblen Kanzlei mit kurzen Wegen gut aufgehoben sind.“
Wir sind glücklich darüber, Frau Wohl in unserem Team zu haben. Mit ihrem vielfältigen Wissen und ihrer zielstrebigen Vorgehensweise bedeutet sie für unsere MandantInnen, wie auch uns KollegInnen, einen weiteren, großen Mehrwert.
Sie erreichen Frau Wohl unter:
Telefonnummer: 069 / 348 731 887
Email: sw@kanzlei-leu.de