
Am 25.05.2016 trat die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Die Verordnung gilt in den EU-Mitgliedsstaaten ab dem 25.05.2018. Gleichzeitig wird das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) neu gefasst. Mit der Neufassung des BDSG werden die bisherigen datenschutzrechtlichen Regelungen an die DS-GVO angepasst.
Die Regelungen der DS-GVO sowie die Änderung des BDSG haben auch für Vereine Relevanz. Denn die DS-GVO bezieht sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und damit insbesondere ...
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