Grundlagen
Spenden und Beiträge sind sogenannte Zuwendungen nach § 50 Einkommenssteuerdurchführungsverordnung (EStDV) in Verbindung mit § 10b Einkommenssteuergesetz (EStG). Natürliche Personen können Zuwendungen im Rahmen ihrer privaten Einkommenssteuererklärung in Höhe von bis zu 20 % des Gesamtbetrags ihrer Einnahmen als Sonderausgaben von den zu versteuernden Einkünften abziehen und so ihre Steuerlast verringern. Für Fi...
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