Die Bundesregierung hat mit einem weitreichenden Gesetzespaket auf die aktuelle Notlage während der COVID-19-Pandemie reagiert. Dadurch entstehen Veränderungen im Insolvenzrecht für Unternehmen und Vereine, welche durch die neuen Gesetze Zeit für ihre Sanierungsbemühungen bekommen.
Rückwirkend zum 01.03.2020 bis zum 30.09.2020 ist die Pflicht zur Stellung von Insolvenzanträgen ausgesetzt. Dies gilt allerdings nur, insofern die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung auf den Folgen d...
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