Bereits seit einigen Jahren hat die Deutsche Rentenversicherung (wie auch die Künstlersozialkasse) ihre Prüftätigkeiten auch bei gemeinnützigen, mildtätigen und religiösen Körperschaften verstärkt. Bei vielen Akteuren des Dritten Sektors entsteht dadurch Unsicherheit darüber, in welchen Fällen und auf welche Art sie ihren Aktiven Entgelte und Aufwandsentschädigungen rechtssicher zukommen lassen können – ohne, dass im Nachhinein Sozialversicherungsbeiträge mit Zinsen nac...
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